AXA Reiseversicherungen
In dieser Jahresreiseversicherung sind diese Versicherungen enthalten:
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
Wenn Sie die versicherte Reise nicht antreten können bzw. abbrechen müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. bei
Reiseabbruch die Rückreisekosten und anteilige Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt.
Die maximale Erstattungssumme entspricht der von Ihnen gewählten Versicherungssumme, ggfs. abzüglich eines Selbstbehalts.
Sie können zwischen einem Angebot ohne Selbstbeteiligung und einem Reiseschutz mit einer Selbstbeteiligung auswählen.
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Unverhofft kommt leider oft.
Die Reiserücktrittsversicherung ist darauf ausgerichtet, Sie vor einem Vermögensschaden zu schützen, der durch einen Rücktritt von ihrer vorab gebuchten Reise entstehen kann.
Denn bei einer Reisestornierung entstehen Ihnen meist Kosten, die vom Reiseveranstalter erhoben werden für die Stornierung der Reise.
Eine Reise zu stornieren ist zwar von den entstehenden Kosten nicht existenzbedrohend, weil sie maximal die Höhe der Reisekosten absichert, aber besonders bei teuren Reisen sind das auch Beträge im 4 oder 5 stelligen Bereich, die man nur ungern leichtfertig wegwirft.
Die Stornokosten, die der Reiseveranstalter als seine Entschädigung für den Ausfall des Reiseteilnehmers in Rechnung stellt, sind in den meisten Fällen gestaffelt nach Zeiträumen. Je näher der Reisebeginn rückt, umso höher sind die Stornokosten bei Reiseabsage. Wer noch kurz vor Reisebeginn zurücktritt, der muss oft sogar 100% der Kosten als Stornokosten tragen.
Dann ist es gut, wenn man eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, die in diesen Fällen einspringt.
Beim Reiseveranstalter sind die Stornogründe, die sie zum Rückritt von der gebuchten Reise bewegen, nicht ausschlaggebend.
Der Veranstalter legt die Höhe der Stornokosten entsprechend seiner Stornoregeln fest.
Bei der Reiseversicherung sind dagegen sowohl der Zeitpunkt der Stornierung, als auch der Stornogrund wichtig, da es hierbei
davon abhängt, ob die Reiserücktrittsversicherung leistet oder nicht.
Die versicherten Gründe sind unter anderem unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, oder Tod, mögliche Impfunverträglichkeit eines
Reisenden, ein Arbeitsplatzwechsel oder Kurzarbeit oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch ein erheblicher Schaden am Eigentum durch ein
Naturereignis, Raub, Feuer sind versichert, ebenso die Wiederholung von Prüfungen.
Es muss sich allerdings um ein unerwartetes, plötzliches Ereignis handeln, das den Reiseantritt unmöglich macht.
Jedoch nicht alle Gründe, die zu einer Reisestornierung führen sind auch versichert. Da gibt es klare Ausschlüsse und manch ein Kunde wundert sich später, warum er kein Geld von der Versicherung erhält. Ein plötzlicher eingehender Auftrag im Job, eine Urlaubssperre werden zum Beispiel nicht als versicherter Rücktrittsgrund anerkannt.
Wer zu lange zögert um seine Reise zu stornieren hat ebenfalls schlechte Karten.
Die Versicherung geht davon aus, das die Kosten so gering wie möglich zu halten sind, und das bedeutet, so frühzeitig wie möglich die Reise abzusagen. Sonst weigert sich die
Versicherung später zu zahlen.
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